Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

    Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:

    • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ( Hauswirtschaftshilfe ),
    • Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
    • Blindenhilfe.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine

  • Rechtsgrundlage

    §§ 70 - 74 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

  • Typisierung

    2/3

An wen muss ich mich wenden?

  • Kreis oder kreisfreie Stadt
  • Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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