Personalausweis

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorf

    Für die Einreise in oder die Ausreise aus einem Land der Europäische Union genügt für deutsche Staatsangehörige ein Personalausweis. Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie z.B. im Internet unter www.auswaertiges-amt.de .  

    Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer dort beträgt zur Zeit etwa 10 Wochen. Sollten Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, so besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Monaten und wird innerhalb von 2 Werktagen ausgestellt.

    Achtung!

    Der  vorläufige  Personalausweis wird nicht von allen Ländern anerkannt.

    Folgende Erklärungen sind für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erforderlich:

    Einverständniserklärung der Eltern

    Erklärung zur deutschen Staatsbürgerschaft

    Zum Abgleich der Unterschriften sind beide Ausweise der Sorgeberechtigten vorzulegen. Bei minderjährigen müssen beide Sorgeberechtigten die Erklärung zur deutschen Staatsbürgerschaft unterschreiben.

  • Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorf

    Wollen Sie einen Personalausweis für eine minderjährige Person beantragen, muss diese zur Antragsstellung mitkommen.

    Folgende Erklärungen sind für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erforderlich:

    Einverständniserklärung der Eltern

    Erklärung zur deutschen Staatsbürgerschaft

    Zum Abgleich der Unterschriften sind beide Ausweise der Sorgeberechtigten vorzulegen. Bei minderjährigen müssen beide Sorgeberechtigten die Erklärung zur deutschen Staatsbürgerschaft unterschreiben.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Die Gebühr kann für Bedürftige reduziert werden. Das entscheidet die jeweilige Personalausweisbehörde.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

  • Rechtsgrundlage

    • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
    • Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV).
  • Anträge / Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

  • Kurztext

    • Personalausweis Ausstellung
    • jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen
    • Kosten:
      • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
      • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
      • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
      • 13,00 EUR Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
      • 30,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
      • Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
      • Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
    • Gültigkeit des Personalausweises verfällt, wenn 
      • Eintragungen nicht mehr zutreffen
      • das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
    • Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit
    • Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 Wochen möglich
    • zuständig:
      • Personalausweisbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
      • jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen) 
      • deutsche Vertretung im Ausland 
  • Weiterführende Informationen

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorf
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  • Typisierung

    2/3
  • Status Bibliothekseintrag

    6
  • Status Katalogeintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.

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