Straßenschäden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

    Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorf

    Die Grünanlagen und das Straßenbegleitgrün sind neben den öffentlichen Bäumen wichtiger Bestandteil der Waldgemeinde. 
    Damit es auch so bleibt, werden die Grünflächen regelmäßig gepflegt und die Bäume auf Schadstellen und Krankheiten untersucht.
    Sollte Ihnen an den Grünanlagen oder Bäumen etwas aufgefallen sein, verwenden Sie bitte das folgende Formular
    Schadenmeldung

    Bitte stellen Sie keine Fahrzeuge auf den Grünstreifen ab, da die Reifen die Grasnarbe beschädigen. Sie helfen damit das Erscheinungsbild der Gemeinde  zu erhalten. 

    Der Bau von Straßen und Wegen sowie deren laufende Unterhaltung obliegt dem Träger der Straßenbaulast. In Großhansdorf ist die bis auf die Landesstraße 91 (Eilbergweg / Hansdorfer Landstraße / Teilstück Sieker Landstraße) und 224 (Ostring) die Gemeinde.

    Priorität hat stets die Verkehrssicherheit.

    Die 10 Mitarbeiter des Bauhofs sind jede Woche von Montag bis Freitag im Gemeindegebiet unterwegs. Neben einer Vielzahl anderer Tätigkeiten  beheben sie festgestellte Schäden auf den rd. 35 km Straßen, Wegen und Plätzen und an den Verkehrseinrichtungen. Manchmal können Schäden wie z.B. an Asphaltdecken jedoch witterungsbedingt nicht sofort behoben werden. 
    Dennoch:  über 9.000 Augenpaare sehen mehr als 10.  Bei Bedarf nutzen Sie auch hierfür bitte die o.a. Schadenmeldung.

  • Teaser

    Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.

  • Rechtsgrundlage

    • § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
    • § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
  • Urheber

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorf
    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorf

Schäden in Großhansdorf können Sie direkt über die App oder den Internetlink melden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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