Hund an- und abmelden
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde GroßhansdorfAnmeldung: Ein Hund, der in einem Haushalt in der Gemeinde Großhansdorf gehalten wird, muss innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung angemeldet werden. Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben.
Abmeldung: Die Abmeldung eines Hundes muss schriftlich erfolgen und die Hundesteuermarke ist zurückzugeben. Die melderechtliche Anmeldung nach einem Umzug in die neue Gemeinde ersetzt nicht die Abmeldung von der Hundesteuer in Großhansdorf, weil kein Datenaustausch zwischen der Meldbehörde und dem Steueramt in Großhansdorf stattfindet.
Teaser
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Gemeinde GroßhansdorfAnträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Gemeinde GroßhansdorfUrheber
Spezielle Hinweise für - Gemeinde GroßhansdorfWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
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