Baumschutz

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorf

    Für die Gemeinde Großhansdorf gilt die unten angegebene Baumschutz-Satzung.
    Vor Arbeiten an Bäumen oder vor einer Baumfällung prüfen Sie bitte, ob der Baum aufgrund seiner Art und Größe geschützt ist.
    Da in einigen Bebauungsplänen auch Bäume unter Schutz gestellt sind, empfiehlt sich eine vorherige Nachfrage beim Bau- und Umweltamt

    Gemäß Baumschutzsatzung kann ein Kostenzuschuss für die Pflege von Altbäumen gewährt werden. Voraussetzung ist, dass ausreichend gemeindliche Finanzmittel zur Verfügung stehen. Ein formloser Zuschussantrag mit der Kopie der Rechnung der Pflegemaßnahme und Ihrer Bankverbindung ist ausreichend. Zuschussanträge müssen bis zum 31.12. des Jahres, in dem die Maßnahme durchgeführt wurde, bei der Gemeinde eingereicht werden.

    Satzungen der Gemeinde Großhansdorf

  • Teaser

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorf

    Baumschutz

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Hilfreich sind Lagepläne, Beschreibungen sowie weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind. Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung
    • Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen im Zeitraum 1. März bis 30. September verboten und nur in Ausnahmen möglich
    • Ausnahmegenehmigung muss beantragt werden
    • Zuständig: Gemeinden
  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorf
    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3
  • Status Bibliothekseintrag

    6
  • Status Katalogeintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Naturschutzbehörden) oder falls in Ihrer Gemeinde eine Baumschutzsatzung besteht, an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.