Baumschutz
Leistungsbeschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde GroßhansdorfFür die Gemeinde Großhansdorf gilt die unten angegebene Baumschutz-Satzung.
Vor Arbeiten an Bäumen oder vor einer Baumfällung prüfen Sie bitte, ob der Baum aufgrund seiner Art und Größe geschützt ist.
Da in einigen Bebauungsplänen auch Bäume unter Schutz gestellt sind, empfiehlt sich eine vorherige Nachfrage beim Bau- und Umweltamt
Gemäß Baumschutzsatzung kann ein Kostenzuschuss für die Pflege von Altbäumen gewährt werden. Voraussetzung ist, dass ausreichend gemeindliche Finanzmittel zur Verfügung stehen. Ein formloser Zuschussantrag mit der Kopie der Rechnung der Pflegemaßnahme und Ihrer Bankverbindung ist ausreichend. Zuschussanträge müssen bis zum 31.12. des Jahres, in dem die Maßnahme durchgeführt wurde, bei der Gemeinde eingereicht werden.Teaser
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde GroßhansdorfBaumschutz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hilfreich sind Lagepläne, Beschreibungen sowie weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind. Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage
§§ 39, 44 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG).
Kurztext
- Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung
- Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen im Zeitraum 1. März bis 30. September verboten und nur in Ausnahmen möglich
- Ausnahmegenehmigung muss beantragt werden
- Zuständig: Gemeinden
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalSpezielle Hinweise für - Gemeinde GroßhansdorfWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
3Status Bibliothekseintrag
6Status Katalogeintrag
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