Fundsachen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.Spezielle Hinweise für - Gemeinde GroßhansdorfFundsachen können im Fundbüro abgegeben bzw. abgeholt werden. Sie werden dort mindestens 6 Monate nach Einlieferung aufbewahrt . Wird die Fundsache nicht vom Eigentümer abgeholt, so kann der Finder die Sache erhalten, wenn er dies ausdrücklich bei der Abgabe der Sache erklärt hat.
Einmal jährlich findet eine Fundsachenversteigerung statt.
Alle Funstücke finden Sie im Online-Fundbüro
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Gemeinde GroßhansdorfFundsachen können im Fundbüro abgegeben bzw. abgeholt werden. Sie werden dort mindestens 6 Monate nach Einlieferung aufbewahrt . Wird die Fundsache nicht vom Eigentümer abgeholt, so kann der Finder die Sache erhalten, wenn er dies ausdrücklich bei der Abgabe der Sache erklärt hat.
Einmal jährlich findet eine Fundsachenversteigerung statt.Fundsachen können Sie direkt online suchen:
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Gemeinde GroßhansdorfGemeinde Großhansdorf, Fundbüro
Rechtsgrundlage
§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Urheber
Spezielle Hinweise für - Gemeinde GroßhansdorfGemeinde Großhansdorf, Karin Franke
Typisierung
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