Papierfotos, Bilder aus Fotokabinen oder selbstgemachte Fotos sind ab dem 01. Mai 2025 nicht mehr zulässig.
Digitale Lichtbilderfassung ab Mai 2025
Ab dem 01.05.2025 tritt eine neue bundesweite Regelung in Kraft, die ausschließlich digitale Lichtbilder für hoheitliche Dokumente (Personalausweis und Reisepass) vorsieht. Zukünftig gibt es zwei Möglichkeiten zur Erstellung der biometrischen Lichtbilder:
1) Direkt bei Antragstellung in der Behörde.
Das Lichtbild wird vor Ort digital aufgenommen und ist nicht für andere Zwecke verwendbar. Hierfür wurde seitens des Gesetzgebers am 31. Oktober 2023 eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6 Euro pro Lichtbild festgelegt. Sofern Personalausweis und Reisepass zusammen beantragt werden, wird selbstverständlich nur ein digitales Lichtbild benötigt/berechnet.
2) Bei einem zertifizierten Fotodienstleister, welcher dann das Lichtbild über eine gesicherte Cloudanbindung, elektronisch an die Behörde übermittelt.