Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (bebaut und unbebaut) sowie Grundstücken der Land- und Forstwirtschaft erhalten darum im kommenden Februar neue Grundsteuerbescheide. Bitte zahlen Sie Ihre Grundsteuer erst, wenn Ihnen der Grundsteuerbescheid nach neuem Recht zugegangen ist! Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, bei ihrer Bank eingerichtete Daueraufträge zu aktualisieren oder ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Grundsteuerbescheide nach altem Recht enden kraft Gesetzes zum 31.12.2024.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform hat das Land Schleswig-Holstein unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html zusammengestellt. Die für die Gemeinde Großhansdorf geltenden Hebesätze der Grundsteuer werden auf der Homepage der Gemeinde Großhansdorf nach Genehmigung der Haushaltssatzung 2025 veröffentlicht.