Auslegung des Entwurfs der neuen Baumschutzsatzung für die Gemeinde Großhansdorf

Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 19 Abs. 2 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG)

Der vom Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 17.12.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf zur Neufassung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf zum Schutz von Bäumen kann in der Zeit vom 27.01.2025 bis zum 26.02.2025 eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle Interessierten die Satzungsunterlagen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Großhansdorf, Barkholt 64, 22927 Großhansdorf vorbringen.

Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@grosshansdorf.de gesendet werden. Stellungnahmen können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der oben genannten Auslegungszeit abgegeben werden.

Unterlagen zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der neuen Baumschutzsatzung für die Gemeinde Großhansdorf:

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