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Vorlage - VO/2017/033  

Betreff: Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten:
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Schulen Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Kita-Beirat Vorberatung
Sozialausschuss Vorberatung
21.11.2017 
Sitzung des Sozialausschusses      
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Gebührenkalkulation 2018 Kitas  
8 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Berichterstatterin im Sozialausschuss:Frau Apel als Vorsitzende des Beirates der gemeindeeigenen Kindertagesstätten

 

Berichterstatterin in der Gemeindevertretung:Frau Apel als Vorsitzende des Sozialausschusses

 

1. Gebührenkalkulation und Gebührenvorschlag

 

Die Berechnung der derzeit geltenden Benutzungsgebühren erfolgte auf der Grundlage der Betriebskosten der Kindertagesstätten, die für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 zu erwarten waren. Da dieser Kalkulationszeitraum mit Ablauf des 31.12.2017 endet, sind die Benutzungsgebühren für einen ab dem 01.01.2018 beginnenden Kalkulationszeitraum neu zu berechnen. Die Verwaltung schlägt vor, den Kalkulationszeitraum, wie bisher, auf ein Haushaltsjahr festzulegen. Demzufolge sind die Benutzungsgebühren auf der Grundlage für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 zu erwartenden Betriebskosten zu berechnen.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Elternanteil an den Betriebskosten (Kostendeckungsgrad) wie folgt festzusetzen:

 

Tabelle: Elternanteil an den Betriebskosten für das Jahr 2017

Betreuungsangebot

Elternanteil (Kostendeckungsgrad)

Regelbeitrag

Sozialbeitrag

Krippenbetreuung

30,0 %

30,0 %

Elementarbetreuung

37,5 %

37,5 %

Mittagessen

67,0 %

67,0 %

 

Auf Grundlage der von der Verwaltung vorgeschlagenen Kostendeckungsgrade ergeben sich für den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 die folgenden Benutzungsgebühren:

 

Tabelle: Benutzungsgebühren für das Jahr 2018

Gebührengegenstand

Regelbeitrag pro Monat

Sozialbeitrag pro Monat

Krippenbetreuung

Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche)

612,-- €

612,-- €

Elementarbetreuung

Vormittagsbetreuung (25 Std./Woche)

221,-- €

221,-- €

Dreivierteltagsbetreuung (35 Std./Woche)

268,-- €

268,-- €

Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche)

334,-- €

334,-- €

Mittagessen

 

 

Zusätzlich zur Dreivierteltags- oder Ganztagsbetreuung

60,-- €

 

 

In der folgenden Tabelle sind die von der Verwaltung für das Jahr 2018 vorgeschlagenen Benutzungsgebühren den derzeit geltenden Benutzungsgebühren gegenübergestellt.

 

Tabelle: Gebührenvergleich

Gebührengegenstand

Regelbeitrag pro Monat

Sozialbeitrag pro Monat

2017

2018

Differenz

2017

2018

Differenz

Krippenbetreuung1

Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche)

624,-- €

612,-- €

- 12,-- €

624,-- €

612,-- €

- 12,-- €

Elementarbetreuung2

Vormittagsbetreuung (25 Std./Woche)

234,-- €

221,-- €

- 13,-- €

234,-- €

221,-- €

- 13,-- €

Dreivierteltagsbetreuung (35 Std./Woche)

280,-- €

268,-- €

- 12,-- €

280,-- €

268,-- €

- 12,-- €

Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche)

344,-- €

334,-- €

- 10,-- €

344,-- €

334,-- €

- 10,-- €

Mittagessen3

60,--

60,-- €

+-0,-- €

 

 

 

1Elternanteil für die Krippenbetreuung:2017: Regelbeitrag: 30%, Sozialbeitrag: 30%2018: Regelbeitrag: 30%, Sozialbeitrag: 30%

2Elternanteil für die Elementarbetreuung:2017: Regelbeitrag: 37,5%, Sozialbeitrag: 37,5%2018: Regelbeitrag: 37,5%, Sozialbeitrag: 37,5%

3Elternanteil für das Mittagessen:2017: 68%                                                                    2018: 67 %

 

 

Ursächlich für das Sinken der Benutzungsgebühren sind unter anderem die im Vergleich zur vorherigen Kalkulation um circa 50.000 EUR gesunkenen Unterhaltungskosten. Des Weiteren sind die Kosten für die Bewirtschaftung um circa 13.000 EUR gesunken.

 

Auf die als Anlage 1 beigefügte Gebührenkalkulation für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten wird verwiesen.

 

2. Änderung der Gebührensatzung

 

Dieser Vorlage liegt als Anlage 2 der Entwurf der 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten bei, der die von der Verwaltung für das Jahr 2018 vorgeschlagenen Benutzungsgebühren berücksichtigt.

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Beirat der gemeindeeigenen Kindertagesstätten empfiehlt dem Sozialausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Gebührenkalkulation für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten, die der Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen. Ihr wird zugestimmt.

 

Dem der Vorlage als Anlage 2 beigefügten Entwurf der 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdof über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.

 

Stammbaum:
VO/2017/033   Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten:   Amt für soziale Angelegenheiten und Schulen   Vorlage
VO/2017/033-03   Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten   Amt für soziale Angelegenheiten und Schulen   Vorlage