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Auszug - B-Plan 3, 4. Änderung Gebiet: Martin-Meyer-Weg 2, 4, 4a und 6, Papenwisch 54, 56, 58, 58 a, 60, 62, 62 a, 64 und 66, Sieker Landstraße 213, 215, 217, 219, 221 und 223 (südöstlich Schulzentrum, südwestlich Martin-Meyer-Weg, nordöstlich Sieker Landstraße, nordwestlich Papenwisch) Hier: erneute Beratung über den Vorentwurf   

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 09.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf
VO/2017/080 B-Plan 3, 4. Änderung, Gebiet: Martin-Meyer-Weg 2, 4, 4a und 6, Papenwisch 54, 56, 58, 58 a, 60, 62, 62 a, 64 und 66, Sieker Landstraße 213, 215, 217, 219, 221 und 223 (südöstlich Schulzentrum, südwestlich Martin-Meyer-Weg, nordöstlich Sieker Landstraße, nordwestlich Papenwisch)
Hier: erneute Beratung über den Vorentwurf
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Fragen und Ausregungen aus dem Publikum werden nicht vorgebracht.

 

Herr Kroll trägt den Sachverhalt vor und erläutert die Planinhalte des Vorentwurfs.

Es schließt sich eine rege Diskussion an. Folgende Eckdaten sollen nach Ansicht des Ausschusses in der Planung Berücksichtigung finden:

Einvernehmen besteht darüber, in der ersten Baureihe der Sieker Landstraße  mit Ausnahme des Eckgebäudes am Papenwisch  2 Vollgeschosse mit maximal 4 Wohneinheiten bei einer GRZ von 0,2 und einer GFZ 0,4 zuzulassen sowie den Parkplatz des Schulzentrums im Plangeltungsbereich zu belassen.

 

Der Ausschuss erbittet zudem alternative Darstellungen über kleinere überbaubare Flächen sowie einer nach Südwesten erweiterten Grünfläche.

 

Um die Anzahl der neu anzulegenden Zufahrten möglichst gering zu halten, sollte überlegt werden, gemeinsame Zufahrten für die Grundstücke bzw. Baufelder der ersten und zweiten Baureihe vorzusehen. Die Lage der aktuell vorhandenen Zufahrten soll zu diesem Zweck dargestellt werden. 

     

Herr Borchers schlägt erneut vor, die Mindestgrundstücksgrößen von 800 m²r Grundstücke mit Einzelhausbebauung und von 500 m²r Grundstücke für eine Bebauung mit einer Doppelhaushälfte vorzusehen.

Da diese Festsetzung bereits im Planentwurf enthalten ist, müsste nach Ansicht einiger Ausschussmitglieder vielmehr über den Entfall dieser Festsetzung beschlossen werden.

 

Beschluss: Die Festsetzung 2 „Mindestgrundstücksgrößen für Baugrundstücke“ des Entwurfs des B-Planes 3.4 entfällt.

 

 


Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:      5

Nein-Stimmen:  2

Enthaltungen:    2