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Vorlage - VO/2017/009  

Betreff: Vereinbarung "Stormarner Bündnis für bezahlbares Wohnen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.11.2017 
Sitzung des Hauptausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Entwurf Vereinbarung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Auf die Verwaltungsvorlage für die Sitzung des Hauptausschusses am 18.09.2017 wird inhaltlich verwiesen. Wie dargelegt müssen in den kommenden 15 Jahren jährlich ca. 1.000 neue Wohnungen im Kreis Stormarn neu gebaut werden, um dem Bevölkerungsanstieg durch Geburten und Zuzüge, dem stetig steigenden Anteil an Singlehaushalten sowie der Nachfrage nach alternativen Wohnformen und barrierefreien Wohnräumen zu begegnen. Ebenfalls wird auf den Vortrag des Geschäftsführers des VNW Landesverbands Schleswig-Holstein e.V. verwiesen vom 18.09.2017, in dem ein Realisierungsmodell in Kooperation mit der regionalen Wohnungswirtschaft, dem Kreis Stormarn und den regionalen wohnungs-wirtschaftlichen Verbänden als Ansprechpartner vorgestellt wurde. In der Sitzung wurde zudem ein Entwurf einer Beitrittsvereinbarung als Tischvorlage überreicht. Der Vollständigkeit halber ist dieser Entwurf noch einmal beigefügt.

 

Im Entwurf sind die Aufgaben der 4 Akteure definiert. Den Gemeinden kommt naturgemäß die Aufgabe der Bauleitplanung und der Flächenentwicklung zu. 

Würde sich die Gemeinde Großhansdorf dem Stormarner Bündnis für bezahlbares Wohnen anschließen, sollten zunächst verfügbare Flächen (geeignete gemeindeeigene Grundstücke und ggfs. sogar Flächen privater Eigentümer) lokalisiert werden und auf die Möglichkeit einer Bebauung mit Angabe der betreffenden Zielgruppe(n) bzw. einer Überplanung überprüft werden (vgl. Ziffer 4.1 Organisation und Ablauf). Durch die Freiwilligkeit des Bündnisses ist die Gemeinde auch während der Mitgliedschaft grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, die nicht im Bündnis vertreten sind. Dies  kann z.B. bei der anstehenden Überplanung und Erschließung der ehem. Wohn- und Rehastätte eine Rolle spielen (vgl. Ziffer 4.3 der Vereinbarung).

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte dieser Vereinbarung zugestimmt werden; sie enthält keine konkrete Verpflichtung in sächlicher und finanzieller Art, unterstützt aber die grundsätzliche Aufgabenerfüllung der Gemeinde, weiteren - öffentlich-geförderten - Wohnraum zu schaffen.

 

Anlage: Entwurf Vereinbarung.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Dem Abschluss der Vereinbarung "Stormarner Bündnis für bezahlbares Wohnen" wird zugestimmt.

 

 

Stammbaum:
VO/2017/009   Vereinbarung "Stormarner Bündnis für bezahlbares Wohnen"   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2017/009-01   Vereinbarung "Stormarner Bündnis für bezahlbares Wohnen"   Hauptamt   Vorlage