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Gemäß § 15 des Vertrages über den Betrieb und die Finanzierung der Kindertagesstätte Kortenkamp ist für die Kita ein Beirat zu bilden. Gemäß § 15 Absatz 1 des Vertrages besteht dieser aus gleichen Teilen aus Mitgliedern der Elternvertretungen, Vertretern der pädagogischen Kräfte, des Betreibers und der Gemeinde.
Aufgabe des Beirates ist es, bei wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen, die die Kindertagesstätte betreffen, mitzuwirken. Insbesondere bei
- der Bewirtschaftung zugewiesener Mittel,
- der Aufstellung von Stellenplänen,
- der Festsetzung der Öffnungszeiten,
- der Festsetzung der Elternbeiträge,
- der Festlegung des Aufnahmeverfahrens.
Folgende Beiräte wurden bisher besetzt:
Beirat gemeindliche Kindertagesstätten
Frau Apel (Vertretung Frau Iding)
Frau Kiesler (Vertretung Herr Bendfeldt)
Frau Rautenberg (Vertretung Herr Kehl)
Beirat kirchliche Kindertagesstätten
Frau Estorff (Vertretung Frau Mattlinger)
Herr Bendfeldt (Vertretung Frau Kiesler)
Beirat Kindertagesstätte LungenClinic
Herr Limberg (Vertretung Herr Bendfeldt)
Beirat AWO Waldkindergarten
Frau Rautenberg (Vertretung Frau Apel)
Frau Dr. Schmolling (Vertretung Herr Bendfeldt)
Für den Beirat der Kindertagesstätte Kortenkamp der Lebenshilfe Stormarn gGmbH werden als Vertreter/in Herr/ Frau _______ sowie Herr/ Frau _______ und als stellvertretende/r Vertreter/in Frau/ Herr _______ sowie Frau/ Herr _______ benannt.