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Auszug - Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse  

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:32 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
 
Beschlussprotokoll

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.07.2017 wurde zum Tagesordnungspunkt Auswahl Kindertagesstättenträger Kortenkamp beschlossen, den Bericht der Verwaltung zum vorläufigen Ergebnis der Ausschreibung zur Über­nahme der Trägerschaft für den Betrieb der Kindertagesstätte Kortenkamp, wonach die Lebenshilfewerk Stormarn gGmbH das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, zur Kenntnis zu nehmen.

 

Weiterhin wurde beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, den Auftrag zur Übernahme der Träger­schaft für den Betrieb der Kindertagesstätte Kortenkamp an die Lebenshilfewerk Stormarn gGmbH zu vergeben, sofern die verwaltungsseitig abgeforderten Nachweise und Aufklärun­gen von der Lebenshilfewerk Stormarn gGmbH vorgelegt wurden.

 

Zudem wurde beschlos­sen, für den Fall, dass die Lebenshilfewerk Stormarn gGmbH die abgeforderten Nach­weise und Aufklärungen auch nach einer von der Verwaltung gesetzten Nachfrist nicht vorlegt, den Bürgermeister zu beauftragen, den Auftrag zur Übernahme der Trägerschaft für den Betrieb der Kindertagesstätte Kortenkamp an die AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH zu ver­geben, sofern diese die verwaltungsseitig abge­forderten Nachweise und Aufklärungen vor­gelegt hat.

 

Zum Tagesordnungspunkt Steuerangelegenheiten; Stundung fälliger Gewer­besteuerbeträge wurde beschlossen, den Stundungsantrag vom Steuerschuldner mit dem Az. 17959-1 zu gewähren und dem Gewerbesteuerzahler die Ratenzahlung für die Gewerbesteuerschuld in Höhe von 13.774,63 EUR in 4 Raten zu genehmigen.

 

Zum Tagesordnungspunkt Grundstücksangelegenheiten wurde beschlossen, dass die Gemeinde ein noch zu vermessendes Trennstück des Flurstücks 3192 mit einer Fläche von ca. 80 qm zu einem Preis von 185,00 €/qm verkauft. Die Kosten für die Vermessung und die Durch­hrung des Kaufvertrages trägt der Käufer. Darüber hinaus soll im Kaufvertrag über die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit geregelt werden, dass sich durch den Zukauf der Fläche das Maß der Bebaubarkeit nicht erhöhen darf.